Optionsscheine

Zum besseren Verständnis dient ein Beispiel, das auf die etwas kompliziertere Berechnung eines Optionswertes mit Zeitwertteilen und Volatilitätsfaktoren verzichtet. Es handelt sich um eine Prinzipdarstellung.

Call auf Aktie X, Basispreis=100
 verkaufte Calls Aktienkurs Call-Preis Gegengeschäft in Aktien, Stückzahl
Ausgabe 11010 
1.Verkauf30011515 300*)
2.Verkauf50012020500

*) bei gleichzeitigem Verkauf von 200 Put-Optionen zu 115 ist nur der Zukauf von 100 Stücken erforderlich.

In diesem Fall gehen wir davon aus, dass der Emittent einen Anfangsbestand an Aktie X hält, der zu 100 eingekauft wurde und dessen Stückzahl sich mit jener der emittierten Call-Scheine deckt. Um in der Deckung des Bestandswertes unverändert zu bleiben, braucht der Emittent nichts weiter zu tun, als zum Zeitpunkt des 1.Handels real 300 Aktien zum Kurs von 115 an einer Börse zu erwerben. Der Emittent zahlt nun zwar 115 pro Aktie, nimmt aber 15 mit dem Verkauf des Calls ein. Er hat also bereinigt wieder einen Einstandspreis von genau 100. Beim 2.Handel ergibt bei dem Zukauf von 500 Aktien zum Kurs von 120 abzüglich des Call-Preises von 20 die gleiche Rechnung, nämlich den einkauf mit 100 pro Aktie. Wenn ein gleichzeitiger Put-Handel in Höhe von 200 Stück zum Kurs von 115 getätigt wird, so kann der Marketmaker den ersten Zukauf auf 100 Stücke reduzieren.

Sollte der Emittent später bei Ausübung der im Zuge des 2.Handels verkauften Calls tatsächlich 500 Aktien zum Preis von 100 liefern müssen, so könnte er die Einnahmen der verkauften Optionen (hier Preis=20) gegen die zum Kurs von 120 zugekauften Stücke verrechnen, so dass er genau bei dem Preis von 100 landet, zu dem er die Aktien liefern muß. Die Gegenrechnung ergibt sich auch aus dem realen Fall der Optionsausübung. Nehmen wir an, dass der Käufer einer Putoption bei tatsächlich gefallenen Kursen sein Recht auf Verkauf von 100 Aktien zu dem höheren vereinbarten Preis (sagen wir 80) ausüben möchte. In diesem Fall müßte er sich an der Börse die Stücke zukaufen, um sie sofort an den Stillhalter der Putoption weiterzugeben. Diese Aktion kann (theoretisch) der Stillhalter für den Optionskunden übernehmen. Der Stillhalter würde eine umgekehrte Aktion auch für den Käufer eines Calls übernehmen, woraus sich in der Praxis eine Verrechnung Käufe gegen Verkäufe des selben Titels ergeben würde.